Überprüfung der Entwässerungsflächen in der Ortsgemeinde Dattenberg

Sehr geehrte Damen und Herren, 

nach den Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes ist die Verbandsgemeinde für die ordnungsgemäße Entsorgung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers zuständig. In Erfüllung dieser Pflichtaufgabe hat sie die notwendigen Abwasseranlagen zu errichten und zu betreiben. 

Die Kosten für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung der Abwasseranlagen werden von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke einmalige und laufende Entgelte erhoben. 

Zurzeit werden einmalige und laufende Entgelte auf privatrechtlicher Basis erhoben. Ab dem 01.01.2023 erfolgt die Abrechnung auf öffentlich- rechtlicher Basis durch Erhebung von Beiträgen und Gebühren. Hintergrund des Systemwechsels ist, dass bei einer Beibehaltung der Abrechnung der Entgelte auf privatrechtlicher Basis, ab dem 01.01.2023 auf die Entgelte eine Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % aufzuschlagen ist. Im öffentlich-rechtlichen Abrechnungssystem entfällt diese Mehrwertsteuerbelastung. 

Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der künftigen Beiträge und Gebühren sind die Grundstücksfläche, Anzahl der Vollgeschosse, der Frischwasserverbrauch und die tatsächliche Entwässerungsfläche. Beitragspflicht besteht für alle bebauten und bebaubaren Grundstücke, deren Grundstücksentwässerungen an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden können. 

Die Berechnungsgrundlagen für die künftigen Beitrags- und Gebührenerhebungen werden zurzeit überprüft. Die tatsächlichen Entwässerungsflächen, sowie die Anzahl der vorhandenen Vollgeschosse wurden zuletzt vor rund 30 Jahren durch Aufmaße der befestigten und angeschlossenen Grundstücksflächen vor Ort ermittelt. Nur in wenigen Einzelfällen erfolgte eine Aktualisierung der Grundstücksdaten. 

Es ist daher notwendig, die uns vorliegenden Grundstücksdaten zu überprüfen. 

Neben dem Aufmaß der Entwässerungsflächen vor Ort sollen ggfls. auch evtl. vorhandene Versickerungsanlagen, Zisternen, Brauchwassernutzungen und Abscheideranlagen registriert werden. 

Im Zeitraum von Oktober 2021 bis einschließlich Januar 2022 sollen die angeschlossenen Grundstücke im Bereich der Ortsgemeinde Dattenberg überprüft werden. 

Mit der Durchführung der technischen Vermessungsarbeiten in der Gemeinde Dattenberg hat das Abwasserwerk das Technische Vermessungsbüro Gisbert Koch, Hausen/Wied beauftragt. Mitarbeiter des Büros müssen für die Durchführung der Messarbeiten die angeschlossenen Grundstücke betreten. Hierfür bitten wir schon heute um Ihre Zustimmung. 

Die Mitarbeiter des Vermessungsbüro Koch erhalten eine schriftliche Legitimation der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein und führen diese während den Vermessungsarbeiten bei sich. 

Die Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein wird in Abstimmung mit dem Vermessungsbüro die Grundstückseigentümer frühzeitig über den geplanten Vermessungstermin schriftlich informieren. Sofern eine Terminvereinbarung gewünscht wird, können Sie sich bereits jetzt diesbezüglich mit unseren Mitarbeitern Martin Zimmermann, Tel.-Nr. 02644/5601797 (martin.zimmermann@vg-linz.de) und Hans Scholl, Tel.-Nr. 02644/560149 (hansjoerg.scholl@vg-linz.de), oder direkt mit dem Vermessungsbüro Koch (info@vermessungen-koch.de) in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie dabei die Arbeitszeiten der Mitarbeiter des Vermessungsbüros von täglich 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr. 

Eigentümer, die nicht selbst an den Messungen teilnehmen wollen bzw. den Mitarbeitern des Vermessungsbüros das Betreten des Grundstückes ohne deren Beisein gestatten wollen, bitten wir um entsprechende kurze schriftliche Information (gerne per E-Mail). Eine solche generalisierte Zustimmung zum Betreten des Grundstückes erleichtert dem Vermessungsbüro die flexible Terminplanung der Arbeitseinsätze erheblich. 

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